Liebe Eltern & Erziehungsberechtigte der Wichtelhäuser-Schule,
Morgens und mittags beobachten wir durch die elterlichen „Bring- und Abhol-Taxis“
für Schulkinder immer wieder sehr unübersichtliche und auch gefährliche Situationen
vor unserer Schule.
Durch haltende Autos wird das sichere Überqueren der Fahrbahn für die Kinder,
die zu Fuß zur Schule kommen, oft unmöglich, zumal teilweise sogar der Gehweg
zum Überholen der haltenden Autos und Busse genutzt wird.
Uns allen liegt das Wohl Ihrer Kinder am Herzen, deshalb unsere große Bitte:
Machen Sie Ihr Kind stark und ermöglichen Sie ihm
den Weg zwischen Schule und Elternhaus zu Fuß zu bewältigen.
Dies hat erwiesenermaßen nicht nur positive Auswirkungen
auf die Schulwegsicherheit und die Umwelt im Allgemeinen,
sondern vor allem auch auf die Gesundheit
und die Persönlichkeitsentwicklung sowie das Lernverhalten Ihres Kindes.
In „Notfällen“ nutzen Sie bitte die Parkmöglichkeiten auf dem Kirchenparkplatz,
bei den Flaschencontainern oder dem Bürgerhaus.
Und: Bitte blockieren Sie nicht die Lehrerparkplätze!
Auch im Namen Ihrer Kinder bedanken wir uns
bei Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Mit dem Roller zur Schule…
Eine echte Alternative zu der Devise: „Zu Fuß zur Schule“
ist die Nutzung eines Rollers für die Kinder, die in Sterzhausen wohnen.
Der Rollerparkplatz befindet sich auf dem Gelände
neben den Mülltonnen unserer Schule.
Bitte achten Sie als Eltern darauf, dass Ihr Kind einen Helm trägt
und nur dann mit dem Roller zur Schule fährt,
wenn Sie mit Ihrem Kind das richtige Verhalten als Rollerfahrer
auf dem Schulweg bereits trainiert haben und Sie sicher sein können,
dass sich Ihr Kind an die Verkehrsregeln hält!
Smartwatches…
Das Kollegium der Wichtelhäuser-Schule begrüßt es grundsätzlich,
wenn Kinder die Uhr lernen möchten und zu diesem Zweck eine Uhr tragen.
Das Tragen von Smartwatches jedoch ist während der gesamten
Schul- und Betreuungszeit an der Wichtelhäuser-Schule nicht gestattet,
da es Uhren mit Abhörfunktion gibt, die bereits von der Bundesnetzagentur
verboten wurden (à § 90 Telekommunikationsgesetz).
Außerdem bieten diese Uhren Kindern die Möglichkeit z.B. selber Fotos zu machen,
Videos zu drehen oder anzuschauen – das verstößt gegen
die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wenn Ihr Kind Ihrer Meinung nach für den Schulweg eine solche Uhr benötigt,
muss sie dennoch in der Schule ausgeschaltet im Schulranzen bleiben
und darf erst bei Verlassen des Schulgeländes für den Heimweg
wieder angeschaltet werden!
Die Lehrkräfte der Wichtelhäuser-Schule sowie das Team der Nachmittagsbetreuung
sind dazu angewiesen solche Uhren bei Missachtung einzubehalten.
Die Uhren können dann gerne von Ihnen nach Unterrichts- bzw. Betreuungsschluss
bei der entsprechenden Leitung abgeholt werden.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!