Vertretungskonzept an der WHS:
Nach Absprache mit der Gesamtkonferenz und dem Schulelternbeirat werden im Vertretungsfall verschiedene Maßnahmen ergriffen.
Grundsätzlich gilt, dass sich die Eltern auf die im Stundenplan angegebenen Zeiten verlassen können.
Auch besteht das Bemühen, die eigentliche Unterrichtsarbeit in der oder den betroffenen Klassen (wenn auch eingeschränkt) weiter zu führen.
Hierzu werden bei absehbarem Fehlen Unterrichtsmaterialien bereitgestellt und abgesprochen.
Bei kurzfristigen Erkrankungen findet - wenn möglich - eine telefonische Abstimmung oder die Absprache mit dem Jahrgangsteam statt.
Abhängig von der aktuellen Vertretungssituation gilt:
Vertretung durch eine freie Lehrkraft (Springstunde, vor oder nach dem eigenen Unterricht)
Doppelte Klassenführung bei räumlicher Nähe
Aufteilung der betroffenen Klasse und Stundenplanänderungen bei vorhersehbarem Fehlen
Unser Vertretungskonzept wurde für die „Notfälle“ der täglichen Unterrichtsarbeit erstellt. Es ersetzt nicht den regulären Unterricht.
Im Vertretungsfall soll einerseits der ausfallende Unterricht pädagogisch sinnvoll ersetzt werden und andererseits soll möglichst wenig Unruhe in anderen Klassen entstehen.
Die Vertretung durch eine Vollzeit-Lehrkraft (28,5 Unterrichtstunden) ist nur in Ausnahmefällen ( reguläre Klasse ist z.B. auf Klassenfahrt, u. ä. ) möglich. Deshalb bleiben für den Vertretungsfall nur die Teilzeit-Lehrkräfte oder bezahlte Hilfskräfte* (= Unterrichtsgarantie +).
Da jede Teilzeit-Kraft ihren individuellen Grund zur Reduzierung hat, besteht im Kollegium Einvernehmen darüber, dass diese nicht über Gebühr mit Vertretungsunterricht belastet werden darf.
Die Aufteilung der Klasse erfolgt gemäß dem in der Klasse aushängenden Aufteilungsplan.
In jeder Klasse existieren Arbeitsmappen für den Vertretungsfall. An diesen können die Schülerinnen und Schüler eigenständig arbeiten.
Veränderungen auf der Grundlage von „Unterrichtsgarantie plus“:
Durch die Möglichkeit der Einbeziehung einer bezahlten *Hilfskraft erweitern sich unsere Vertretungsmöglichkeiten wie folgt:
Vertretungsfall |
Priorität 1
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Priorität 2 |
Priorität 3
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Kurzfristige Erkrankung
Meldung vor 7.45 Uhr am Schultag
bzw. während des Schultages
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Vertretung durch freie Lehrkräfte
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Aufteilen der Klassen laut Aufteilungsplan
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Vertretung durch räumlich nahe Lehrkraft
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Ab dem 2. Tag
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Vertretung durch bezahlte Hilfskraft
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Aufteilen der Klassen laut Aufteilungsplan
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Vertretung durch freie Lehrkräfte
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Absehbare Vertretungssituation
(z.B. Fortbildung) |
Vertretung durch bezahlte Hilfskraft
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Aufteilen der Klassen laut Aufteilungsplan
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Vertretung durch freie Lehrkräfte
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Diesem Konzept stimmte die Gesamtkonferenz in ihrer Sitzung am 7. Juni 2006 zu.